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Immobilienbewertung bei Beteuung

Wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, übernimmt ein Betreuer die Verantwortung. Gerade bei Immobilien ist eine neutrale und rechtlich belastbare Bewertung unverzichtbar. Sie dient als Grundlage für Entscheidungen des Betreuungsgerichts, für die Vermögensaufstellung und für Maßnahmen wie Verkauf oder Vermietung. Ein unabhängiges Gutachten schützt die Interessen des Betreuten und schafft Transparenz gegenüber allen Beteiligten.

Rechtlicher Rahmen

Nach § 194 BauGB ist der Verkehrswert der maßgebliche Wert, der den Preis widerspiegelt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. 

 

Bewertungsstichtag: Maßgeblich ist der Zeitpunkt der geplanten Vermögensmaßnahme (z. B. Verkauf, Vermögensaufstellung) oder der gerichtlichen Entscheidung. Das Gutachten muss diesen Stichtag klar benennen und die Marktverhältnisse zu diesem Datum dokumentieren

Typische Fragestellungen 
in der Betreuung

Wie hoch ist der aktuelle Marktwert der Immobilie des Betreuten?

 

Welche Grundlage benötigt das Betreuungsgericht für eine Genehmigung zum Verkauf?

 

Wie lässt sich das Vermögen des Betreuten korrekt und vollständig darstellen?

 

Welche Auswirkungen haben Belastungen wie Hypotheken oder Wohnrechte auf den Wert?

 

Wie kann der Betreuer nachweisen, dass er im Sinne des Betreuten handelt?

Praxistipps bei der Betreuung

Frühzeitig Gutachten einholen – bevor ein Verkauf oder eine Vermögensaufstellung erfolgt.

 

Betreuungsgericht einbinden – ein anerkanntes Gutachten erleichtert Genehmigungen.

 

Belastungen prüfen – Hypotheken, Wohnrechte oder Nießbrauch mindern den Wert.

 

Dokumentation vollständig halten – Grundbuch, Baupläne, Energieausweis, Mietverträge.

 

Neutralität sichern – nur unabhängige Gutachten sind vor Gericht belastbar.

 

Vermögensaufstellung klar strukturieren – Immobilienwerte müssen nachvollziehbar dargestellt werden.

 

Transparenz gegenüber Angehörigen – klare Zahlen verhindern Misstrauen.

 

Stichtag exakt benennen – Gericht und Finanzamt verlangen eindeutige Zeitmarken.

 

Verkauf nur mit Genehmigung – ohne gerichtliche Zustimmung ist ein Immobilienverkauf unwirksam.

 

Professionelles Gutachten nutzen – schützt Betreuer vor Haftungsrisiken.

Unser Leistungen als Sachverständiger

Gerichtsfeste Verkehrswertgutachten: Anerkannt vom Betreuungsgericht als Entscheidungsgrundlage.

 

Klare und transparente Dokumentation: Für das Gericht nachvollziehbar, unter Berücksichtigung bestehender Belastungen wie Hypotheken, Nießbrauch oder Wohnrechte.

 

Unterstützung bei Vermögensaufstellung: Vollständige und rechtssichere Darstellung des Immobilienvermögens.

 

Absicherung von Betreuungsentscheidungen: Neutrale Bewertung verhindert Vorwürfe der Benachteiligung oder Pflichtverletzung.

 

Flexibilität im Gutachtenumfang: Kurzgutachten für interne Orientierung, Vollgutachten für gerichtliche Verfahren.

Eine kompakte Darstellung unserer Bewertungsanlässe, Abläufe und Leistungen finden Sie in unserem Flyer als PDF zum Download -  hier als PDF zum Download.

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Bernd Fischer Immobiliengutachten

Bernd Fischer

Diplom-Betriebswirt (FH)

 

DEKRA zertifizierter Sachverständiger (D1) und DGuSV-zertifizierter Sachverständiger 

für bebaute und unbebaute Grundstücke

 

 

Standort Marktredwitz

Carl-Orff-Weg 23

95615 Marktredwitz

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Mobil: 0155 - 650 605 61

 

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Internet: www.Fischer-Immobiliengutachten.de

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Bernd Fischer

Immobiliengutachten

Carl-Orff-Weg 23

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Zertifikat von DEKRA für Immobilienbewertung, gültig bis 11/2028.
Zertifikat für geprüften Sachverständigen der DGU-SV, gültig bis 2025.
Siegel eines zertifizierten Unternehmens mit dem DGuvS-Logo und Prüfnummer.

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