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Immobilienbewertung bei einer Scheidung

Eine Scheidung bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern auch die Notwendigkeit einer fairen Vermögensaufteilung. Immobilien spielen dabei häufig eine zentrale Rolle. Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten schafft Klarheit über den tatsächlichen Wert und bildet die Grundlage für eine gerechte Lösung zwischen den Parteien.

Rechtlicher Rahmen

Nach § 194 BauGB ist der Verkehrswert der maßgebliche Wert, der den Preis widerspiegelt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Gerichte und Anwälte greifen auf diesen Wert zurück, um eine faire Aufteilung des gemeinsamen Vermögens sicherzustellen. 

 

Bewertungsstichtag: Für den Zugewinnausgleich gilt der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags als Stichtag für das Endvermögen. Abweichungen sind nur durch Ehevertrag oder gerichtliche Anordnung möglich.

Typische Fragestellungen 
bei Scheidung

Wie hoch ist der aktuelle Marktwert der gemeinsamen Immobilie?

 

Soll die Immobilie verkauft, vermietet oder von einem Partner weiter genutzt werden?

 

Wie lässt sich der Wert gerecht zwischen beiden Parteien aufteilen?

 

Welche Rolle spielt der Immobilienwert bei Zugewinnausgleich oder Unterhaltsfragen?

Praxistipps bei Scheidung

Bewertungsstichtag klären – maßgeblich ist die Zustellung des Scheidungsantrags.

 

Zugewinnausgleich berücksichtigen – Immobilienwerte fließen direkt in die Berechnung ein.

 

Neutralen Gutachter wählen – verhindert einseitige Einflussnahme.

Alternative Lösungen prüfen – Verkauf, Vermietung oder Übernahme objektiv bewerten.

 

Gerichtsfest dokumentieren – Vollgutachten sind belastbarer als Schätzungen.

 

Finanzierung im Blick behalten – laufende Kredite müssen berücksichtigt werden.

 

Verhandlungen vorbereiten – ein klares Gutachten erleichtert außergerichtliche Einigungen.

 

Emotionale Konflikte entschärfen – objektive Zahlen schaffen Fakten.

 

Unterhaltsfragen prüfen – Immobilienwerte können Einfluss auf Ansprüche haben. Zwar wird der Unterhalt primär aus Einkommen und Vermögen berechnet, aber Immobilien zählen zum Vermögen und können die Leistungsfähigkeit einer Partei erhöhen. Beispiele aus der Praxis:

  • Wohnvorteil: Wenn ein Ehepartner die Immobilie nach der Trennung weiter bewohnt, wird ihm ein sogenannter „Wohnvorteil“ angerechnet. Dieser entspricht der ersparten Miete und kann die Unterhaltsberechnung verändern.
  • Vermögensverwertung: Eine hochpreisige Immobilie kann dazu führen, dass ein Gericht verlangt, Vermögen einzusetzen oder zu verwerten, um Unterhaltsansprüche zu erfüllen.
  • Belastungen berücksichtigen: Laufende Kredite oder Grundschulden mindern den tatsächlichen Vermögenswert und damit auch die Leistungsfähigkeit.

 

Flexibilität nutzen – Kurzgutachten für einvernehmliche Trennung, Vollgutachten für gerichtliche Verfahren.

Unsere Leistungen als Sachverständiger

Objektive Grundlage für Verhandlungen: Wir erstellen eine unabhängige Immobilienbewertung, die sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren anerkannt wird.

 

Klare und transparente Dokumentation: Für die Vermögensaufteilung erstellen wir unabhängige Gutachten und berücksichtigen dabei bestehende Belastungen wie Hypotheken, Nießbrauch oder Wohnrechte.

 

Vermeidung von Konflikten: Durch eine transparente Wertermittlung lassen sich emotionale Diskussionen über den Immobilienwert entschärfen.

 

Flexibilität im Gutachtenumfang: Je nach Bedarf erstelle ich ein Kurzgutachten für schnelle Orientierung oder ein Vollgutachten für gerichtliche Verfahren.

Eine kompakte Darstellung unserer Bewertungsanlässe, Abläufe und Leistungen finden Sie in unserem Flyer als PDF zum Download -  hier als PDF zum Download.

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Bernd Fischer Immobiliengutachten

Bernd Fischer

Diplom-Betriebswirt (FH)

 

DEKRA zertifizierter Sachverständiger (D1) und DGuSV-zertifizierter Sachverständiger 

für bebaute und unbebaute Grundstücke

 

 

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Internet: www.Fischer-Immobiliengutachten.de

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Zertifikat von DEKRA für Immobilienbewertung, gültig bis 11/2028.
Zertifikat für geprüften Sachverständigen der DGU-SV, gültig bis 2025.
Siegel eines zertifizierten Unternehmens mit dem DGuvS-Logo und Prüfnummer.

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