Immobilienbewertung
für das Finanzamt
Das Finanzamt verlangt in vielen Situationen belastbare und nachvollziehbare Immobilienwerte. Ob bei Erbschaften, Schenkungen, Vermögensaufstellungen oder steuerlichen Bewertungen – ein professionelles Gutachten schafft Klarheit und verhindert Streitigkeiten. Wir liefern die Zahlen, die Sie gegenüber dem Finanzamt sicher einsetzen können.
Typische Anlässe beim Finanzamt
Erbschaftsteuer: Immobilienwerte müssen korrekt ermittelt und dokumentiert werden, um die Steuerlast nachvollziehbar zu berechnen.
Schenkungsteuer: Bei Übertragungen innerhalb der Familie ist eine objektive Bewertung erforderlich.
Steuerliche Bewertungen: Immobilienwerte dienen als Grundlage für steuerliche Festsetzungen.
Vermögensaufstellung: Immobilienwerte sind Teil der Gesamtbilanz, die dem Finanzamt vorgelegt wird.
Unsere Leistung
Einzelgutachten pro Objekt: Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV, rechtssicher und prüffähig.
Zusammenfassung in Vermögensaufstellung: Alle Immobilienwerte werden konsolidiert dargestellt.
Dokumentation für das Finanzamt: Klar strukturiert, nachvollziehbar und mit vollständiger Herleitung.
Transparenz: Werte sind jederzeit prüffähig und können direkt in steuerliche Verfahren eingebracht werden.
Ihr Nutzen
Rechtssicherheit: Vermeidung von Schätzungen durch das Finanzamt.
Planungssicherheit: Klarheit über Steuerlast und Vermögenswerte.
Streitvermeidung: Objektive Grundlage für Erben, Schenker und das Finanzamt.
Effizienz: Alle Immobilienwerte in einem konsolidierten Bericht.
Das Restnutzungsdauergutachten
Ein Restnutzungsdauergutachten überprüft die verbleibende wirtschaftliche Lebensdauer einer Immobilie. Eine Neubewertung der Restnutzungsdauer ist insbesondere dann sinnvoll, wenn am Gebäude wesentliche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Solche Eingriffe können die bisher angesetzte Nutzungsdauer verändern und können den Gebäudewert erhöhen.
Steuerliche Auswirkungen
Die Neubewertung der Restnutzungsdauer kann steuerliche Vorteile mit sich bringen, da eine kürzere Nutzungsdauer zu höheren jährlichen Abschreibungen führt und damit die steuerliche Belastung sinkt. Zudem stellt sie sicher, dass die angesetzte Nutzungsdauer steuerlich nachvollziehbar und sachgerecht begründet ist.
Rechtliche Anforderungen
RND abgelaufen?
Die Neubewertung der Restnutzungsdauer basiert auf den Vorgaben des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, wonach eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer gegenüber der typisierten AfA‑Dauer nachgewiesen werden kann. Die Ermittlung erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Immobilienbewertung, insbesondere unter Berücksichtigung der ImmoWertV 2021 sowie der aktuellen BFH‑Rechtsprechung. Ein nachvollziehbar begründetes Gutachten stellt sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die Restnutzungsdauer steuerlich anerkannt werden kann.
Ist die Restnutzungsdauer eines Gebäudes abgelaufen, wird davon ausgegangen, dass eine wirtschaftliche Nutzung nicht mehr gegeben ist, weil Aufwand und Ertrag nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis stehen. In solchen Fällen wird häufig geprüft, ob eine grundlegende Modernisierung oder ein Abriss mit anschließender Neubebauung die wirtschaftlich sinnvollere Option darstellt.
Honorar
Das Honorar für die Neubewertung der Restnutzungsdauer richtet sich nach Objektart, Umfang der erforderlichen Unterlagen und dem notwendigen Bewertungsaufwand. Faktoren wie Größe, Bauzustand oder besondere objektspezifische Merkmale können den Arbeitsumfang beeinflussen und damit das Honorar bestimmen.
