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Immobilienbewertung bei Erbschaft

Eine Erbschaft ist oft mit Emotionen und rechtlichen Verpflichtungen verbunden. Gerade bei Immobilien stellt sich schnell die Frage nach dem tatsächlichen Wert: Für die gerechte Aufteilung unter Miterben, für die steuerliche Bewertung durch das Finanzamt und für die Entscheidung, ob Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung sinnvoll ist. Ein unabhängiges Gutachten schafft hier Klarheit und vermeidet Konflikte.

Rechtlicher Rahmen

Nach § 194 BauGB ist der Verkehrswert der maßgebliche Wert, der den Preis widerspiegelt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Das Finanzamt setzt diesen Wert als Grundlage für die Erbschaftsteuer an. Eine sachgerechte Bewertung verhindert überhöhte Steuerlasten und bietet eine belastbare Basis gegenüber Behörden und Gerichten.

Typische 
Fragestellungen 

  • Wie hoch ist die Steuerlast für die geerbte Immobilie?
  • Wie teilen wir den Wert gerecht unter mehreren Erben auf?
  • Soll die Immobilie verkauft, vermietet oder selbst genutzt werden?
  • Wie vermeiden wir Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft?

Praxistipps für Erben

Frühzeitig Gutachten einholen – bevor Entscheidungen über Verkauf oder Nutzung getroffen werden.

 

Steuerliche Auswirkungen prüfen – ein realistisches Verkehrswertgutachten kann die Erbschaftsteuerlast senken.

 

Erbengemeinschaft einbinden – alle Beteiligten sollten denselben Bewertungsstand haben.

 

Finanzamt nicht allein entscheiden lassen – unabhängige Gutachten sind oft genauer.

 

Verkaufsstrategie vorbereiten – mit einem Gutachten lässt sich der Marktwert besser durchsetzen.

 

Emotionen trennen – neutrale Bewertung verhindert Verzerrungen.

Fristen beachten – insbesondere bei der Erbschaftsteuer.

 

Nutzungsrechte prüfen – Wohnrechte oder Nießbrauch können den Wert erheblich beeinflussen.

 

Unterlagen sammeln – Grundbuch, Baupläne, Energieausweis, Mietverträge.

 

Optionen offenhalten – Vermietung, Verkauf oder Eigennutzung erst nach gesicherter Wertermittlung entscheiden.

Leistungen als Sachverständiger

Erstellung von Vollgutachten oder Kurzgutachten – je nach Anforderung durch Finanzamt, Gericht oder für die Erben.

Transparente Datenbasis mit aktuellen regionalen Marktwerten basierend auf tatsächlichen Kauftranaktionen.

Neutrale und rechtlich belastbare Dokumentation, die auch vor Gericht Bestand hat.

Eine kompakte Darstellung unserer Bewertungsanlässe, Abläufe und Leistungen finden Sie in unserem Flyer als PDF zum Download -  hier als PDF zum Download.

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Bernd Fischer Immobiliengutachten

Bernd Fischer

Diplom-Betriebswirt (FH)

 

DEKRA zertifizierter Sachverständiger (D1) und DGuSV-zertifizierter Sachverständiger 

für bebaute und unbebaute Grundstücke

 

 

Standort Marktredwitz

Carl-Orff-Weg 23

95615 Marktredwitz

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Mobil: 0155 - 650 605 61

 

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Internet: www.Fischer-Immobiliengutachten.de

Postanschrift

Bernd Fischer

Immobiliengutachten

Carl-Orff-Weg 23

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Zertifikat von DEKRA für Immobilienbewertung, gültig bis 11/2028.
Zertifikat für geprüften Sachverständigen der DGU-SV, gültig bis 2025.
Siegel eines zertifizierten Unternehmens mit dem DGuvS-Logo und Prüfnummer.

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