Unsere Honorarstruktur berücksichtigt den erforderlichen Arbeitsaufwand die Komplexität des Auftrags, den Verkehrswert, die Art des Gutachtens und die zu berücksichtigenden Besonderheiten des Bewertungsobjekts. Dabei orientieren wir uns an der branchenüblichen Vergütungspraxis. 

Faire und transparente Honorarvereinbarungen

Fordern Sie Ihr individuelles Angebot an

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Festpreisangebot für die Verkehrswertermittlung Ihres bebauten oder unbebauten Grundstücks. So erhalten Sie als Auftraggeber eine klare und verbindliche Kostenbasis mit Planungssicherheit.

Basishonorare für Verkehrswertgutachten - Differenzierung zwischen bebauten und unbeauten Grundstücken

Unser Basishonorar für Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB unterscheidet zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken und beziehen sich auf Standardfälle. Da die Bewertung unbebauter Grundstücke weniger komplex ist, profitieren Auftraggeber hier von besonders wirtschaftlichen Konditionen: 

  • Basishonorar 1: für unbebaute Grundstücke
  • Basishonorar 2: für bebaute Grundstücke

Zuschläge bei besonderen Bewertungsanforderungen

Neben dem Basishonorar für Standardfälle berücksichtigen wir bei der Honorarermittlung auch Besonderheiten. Diese Besonderheiten wirken aufwandserhöhend und werden transparent gemäß der Tabelle "Berücksichtigung von Besonderheiten" in der Honorierung berücksichtigt.

 

Übersteigt der marktangepasste vorläufige Verfahrenswert des für die Wertermittlung maßgeblichen Wertermittlungsverfahrens (marktangepasster vorläufiger Ertrags-, Sach- oder Vergleichswert) den endgültig nach dem Auftragszweck ermittelten Wert aufgrund der Berücksichtigung von objektspezifischen Grundstücksmerkmalen (z.B. aufgrund von Abschlägen für Rechte, Belastungen, Baumängel / -schäden etc.), so richtet sich das Honorar nach dem marktangepassten vorläufigen Verfahrenswert. Wertminderungen infolge besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale werden somit nicht honorarmindernd berücksichtigt.

 

Dokument mit einem Euro-Symbol, symbolisiert finanzielle Inhalte oder Rechnungen.
Preisangaben und rechtliche Hinweise

Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher auch nicht ausgewiesen.

 

Weitere Regelungen und Details entnehmen Sie gerne unserer aktuell gültigen Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung in der Fassung September 2025. 

 

Für die Honorarermittlung sind ausschließlich die in der jeweils gültigen Honorarrichtlinie festgelegten Honorare und Nebenkosten maßgeblich.

Verkehrswertgutachten

Basishonorar 1 - unbebaute Grundstücke:
Unbebaute Grundstücke
Basishonorar 2 - bebaute Grundstücke:
Bebaute Grundstücke
Berücksichtigung von Besonderheiten im Rahmen
von Verkehrswertgutachten (Vollgutachten):
Honorarübersicht Vollgutachten Besonderheiten

Kurzgutachten

Für der Erstellung eines Kurzgutachten berechnen wir ein pauschales Honorar, das sich nach dem unbelasteten Immobilienwert richtet. Wir erstellen Kurzachten zur Ermittlung des Immobilienwerts für Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften sowie Wohnungen. Sofern zusätzliche Leistungen gewünscht sind, werden diese gesondert gemäß nachfolgender Tabelle berechnet:

Honorarübersicht Kurzgutachten

Wertschätzung

Preise Wertschätzung

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Marktredwitz & Nürnberg: Ihr Partner für Immobilienwerte in Nordostbayern

Von unseren Standorten in Marktredwitz und Nürnberg betreuen wir Eigentümer, Käufer, Verkäufer und Erben in ganz Oberfranken, Mittelfranken und der Oberpfalz und schaffen eine verlässliche Entscheidungsgrundlage bei allen Fragen der Immobilienbewertung.

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Ob erste Anfrage oder schon konkrete Pläne – jeder Kontakt ist ein Schritt in die richtige Richtung und bringt Sie Ihrem Ziel ein Stück näher. Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit, und wir erstellen Ihnen ein Angebot für Ihr Vorhaben.

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Bernd Fischer Immobiliengutachten

Bernd Fischer

Diplom-Betriebswirt (FH)

 

DEKRA zertifizierter Sachverständiger (D1) und DGuSV-zertifizierter Sachverständiger 

für bebaute und unbebaute Grundstücke

 

Logo Bernd Fischer Immobiliengutachten, mit roten Quadrat-Elementen, schwarzen Linien, Name schwarz, Immobiliengutachen rot
Standort Marktredwitz

Carl-Orff-Weg 23

95615 Marktredwitz

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Postanschrift

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Telefon: 09231 - 879 20 49

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E-Mail: Kontakt@Fischer-Immobiliengutachten.de

 

Internet: www.Fischer-Immobiliengutachten.de

Gutachter Siegel des Deutschen Guachter- und Sachverständigen Verbands e.V. mit Symbolen in Schwarz-Rot-Gold. mit Registrierungsnummer

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