Unsere Honorarstruktur berücksichtigt den erforderlichen Arbeitsaufwand die Komplexität des Auftrags, den Verkehrswert, die Art des Gutachtens und die zu berücksichtigenden Besonderheiten des Bewertungsobjekts. Dabei orientieren wir uns an der branchenüblichen Vergütungspraxis.
Faire und transparente Honorarvereinbarungen
Fordern Sie Ihr individuelles Angebot an
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Festpreisangebot für die Verkehrswertermittlung Ihres bebauten oder unbebauten Grundstücks. So erhalten Sie als Auftraggeber eine klare und verbindliche Kostenbasis mit Planungssicherheit.
Basishonorare für Verkehrswertgutachten - Differenzierung zwischen bebauten und unbeauten Grundstücken
Unser Basishonorar für Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB unterscheidet zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken und beziehen sich auf Standardfälle. Da die Bewertung unbebauter Grundstücke weniger komplex ist, profitieren Auftraggeber hier von besonders wirtschaftlichen Konditionen:
- Basishonorar 1: für unbebaute Grundstücke
- Basishonorar 2: für bebaute Grundstücke
Zuschläge bei besonderen Bewertungsanforderungen
Neben dem Basishonorar für Standardfälle berücksichtigen wir bei der Honorarermittlung auch Besonderheiten. Diese Besonderheiten wirken aufwandserhöhend und werden transparent gemäß der Tabelle "Berücksichtigung von Besonderheiten" in der Honorierung berücksichtigt.
Übersteigt der marktangepasste vorläufige Verfahrenswert des für die Wertermittlung maßgeblichen Wertermittlungsverfahrens (marktangepasster vorläufiger Ertrags-, Sach- oder Vergleichswert) den endgültig nach dem Auftragszweck ermittelten Wert aufgrund der Berücksichtigung von objektspezifischen Grundstücksmerkmalen (z.B. aufgrund von Abschlägen für Rechte, Belastungen, Baumängel / -schäden etc.), so richtet sich das Honorar nach dem marktangepassten vorläufigen Verfahrenswert. Wertminderungen infolge besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale werden somit nicht honorarmindernd berücksichtigt.

Preisangaben und rechtliche Hinweise
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher auch nicht ausgewiesen.
Weitere Regelungen und Details entnehmen Sie gerne unserer aktuell gültigen Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung in der Fassung September 2025.
Für die Honorarermittlung sind ausschließlich die in der jeweils gültigen Honorarrichtlinie festgelegten Honorare und Nebenkosten maßgeblich.
Verkehrswertgutachten
Basishonorar 1 - unbebaute Grundstücke:

Basishonorar 2 - bebaute Grundstücke:

Berücksichtigung von Besonderheiten im Rahmen
von Verkehrswertgutachten (Vollgutachten):

Kurzgutachten
Für der Erstellung eines Kurzgutachten berechnen wir ein pauschales Honorar, das sich nach dem unbelasteten Immobilienwert richtet. Wir erstellen Kurzachten zur Ermittlung des Immobilienwerts für Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften sowie Wohnungen. Sofern zusätzliche Leistungen gewünscht sind, werden diese gesondert gemäß nachfolgender Tabelle berechnet:

Wertschätzung

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Marktredwitz & Nürnberg: Ihr Partner für Immobilienwerte in Nordostbayern
Von unseren Standorten in Marktredwitz und Nürnberg betreuen wir Eigentümer, Käufer, Verkäufer und Erben in ganz Oberfranken, Mittelfranken und der Oberpfalz und schaffen eine verlässliche Entscheidungsgrundlage bei allen Fragen der Immobilienbewertung.
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Ob erste Anfrage oder schon konkrete Pläne – jeder Kontakt ist ein Schritt in die richtige Richtung und bringt Sie Ihrem Ziel ein Stück näher. Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit, und wir erstellen Ihnen ein Angebot für Ihr Vorhaben.
Bernd Fischer Immobiliengutachten
Bernd Fischer
Diplom-Betriebswirt (FH)
DEKRA zertifizierter Sachverständiger (D1) und DGuSV-zertifizierter Sachverständiger
für bebaute und unbebaute Grundstücke

Standort Marktredwitz
Carl-Orff-Weg 23
95615 Marktredwitz
Standort Nürnberg
Postanschrift
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