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Restnutzungsdauergutachten - Nachweis einer kürzeren
tatsächlichen 
Nutzungsdauer

Ein Restnutzungsdauergutachten dient dem Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Mit einem anerkannten Gutachten kann beim Finanzamt eine höhere jährliche Abschreibung (AfA) beantragt werden. Das Gutachten berücksichtigt den technischen Verschleiß, die wirtschaftliche Entwertung sowie rechtliche Rahmenbedingungen und stellt die maßgeblichen Einflussfaktoren nachvollziehbar dar.

Was versteht man unter der Restnutzungsdauer?

Die Restnutzungsdauer beschreibt den Zeitraum, in dem ein Gebäude voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie ergibt sich aus dem baulichen Zustand, dem Modernisierungsstand, erkennbaren Schäden, der bisherigen Nutzung sowie wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Weicht die tatsächliche Restnutzungsdauer aufgrund des objektbezogenen Zustands deutlich von den steuerlich angesetzten Werten ab, kann eine kürzere Nutzungsdauer gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden. Eine geringere Restnutzungsdauer führt zu einer höheren jährlichen Abschreibung und damit zu einer steuerlichen Entlastung.

Wann ist ein Restnutzungsdauergutachten sinnvoll?

Ein Restnutzungsdauergutachten ist immer dann sinnvoll, wenn die typisierte steuerliche Nutzungsdauer von 80 Jahren bei Wohngebäuden bzw. 33 Jahren bei gewerblich genutzten Immobilien nicht dem tatsächlichen Zustand des Objekts entspricht. Dies ist häufig der Fall, wenn ein Gebäude einen erheblichen Instandhaltungsstau aufweist, bauliche oder technische Mängel erkennbar sind oder der Modernisierungsstand deutlich vom üblichen Standard abweicht. Auch wirtschaftliche Faktoren wie eine eingeschränkte Drittverwendungsfähigkeit, strukturelle Leerstände oder eine ungünstige Lage können die tatsächliche Nutzungsdauer reduzieren. Ein RND‑Gutachten bietet in solchen Fällen die Möglichkeit, eine realistischere Nutzungsdauer gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen und dadurch eine höhere jährliche Abschreibung zu erzielen.

Für welche Immobilien ist ein RND‑Gutachten geeignet?

Geeignet sind: vermietete Wohnimmobilien wie Eigentumswohnungen, Einfamilien‑ und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften sowie Mehrfamilienhäuser; gewerblich genutzte Immobilien wie Büro‑ und Praxisflächen, Laden‑ und Handelsflächen, Lager‑ und Produktionsgebäude; Mischobjekte mit Wohn‑ und Gewerbeanteilen sowie ertragsorientierte Spezialimmobilien wie Hotels, Pflege‑ und Betreiberobjekte oder Ferienimmobilien mit Vermietungsabsicht.

 

Nicht geeignet sind: selbstgenutzte Wohnimmobilien, Ferienhäuser ohne Vermietung, unbebaute Grundstücke, reine Eigennutzung ohne Einnahmeerzielung sowie Garagen oder Stellplätze ohne eigenständige Ertragsrelevanz.

Sachverständige 
Ermittlung der 
Restnutzungsdauer

Ein Restnutzungsdauergutachten bietet Ihnen eine nachvollziehbare und fachlich fundierte Begründung für eine vom Finanzamt abweichende Nutzungsdauer. Es eignet sich insbesondere dann, wenn der bauliche Zustand, der Modernisierungsstand oder wirtschaftliche Einflussfaktoren eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer erwarten lassen. Dies kann zu einer höheren jährlichen Abschreibung und damit zu einer steuerlichen Entlastung führen. Als zertifizierter Sachverständiger erstellen wir präzise Gutachten für Objekte in Oberfranken, Mittelfranken und der Oberpfalz.

 

Die Beauftragung erfolgt unkompliziert und transparent:

  • Kontaktaufnahme – Vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin bequem über unsere Kontaktseite.
  • Beauftragung – Nutzen Sie unser Auftragsformular für eine schnelle und unkomplizierte Auftragserteilung.
  • Herleitung der Restnutzungsdauer – Ich besichtige das Gebäude, prüfe die erforderlichen Unterlagen und leite die tatsächliche Restnutzungsdauer auf Basis technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Einflussfaktoren her. 
  • Gutachtenübergabe – Sie erhalten ein nachvollziehbar aufgebautes Restnutzungsdauergutachten in elektronischer Form (PDF) zur Vorlage beim Finanzamt.

 

Jetzt Kontakt aufnehmen und Termin vereinbaren: Nutzen Sie unsere Kontaktseite für Ihre Anfrage oder direkt das Auftragsformular zur Beauftragung. So erhalten Sie schnell und unkompliziert Ihr professionelles Restnutzungsdauergutachten.

 

 

Eine kompakte Darstellung unserer Bewertungsanlässe, Abläufe und Leistungen finden Sie in unserem Flyer als PDF zum Download -  hier als PDF zum Download.

Unsere Leistungen

Restnutzungsdauergutachten für steuerliche Zwecke

Unser Restnutzungsdauergutachten ist ein fachlich fundierter Weg Weg zur Herleitung der tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes und umfasst die folgenden wesentlichen Schritte:

  • Objektbesichtigung: Ein qualifizierter Sachverständiger führt eine persönliche Begehung des Gebäudes durch und dokumentiert den baulichen Zustand. 
  • Prüfung der Objektdaten: Wir plausibilisieren die von Ihnen gemachten Angaben zu Baujahr, Modernisierungen, Nutzung und technischen Merkmalen. 
  • Bewertung des baulichen Zustands: Eine fachmännische Beurteilung sichtbarer Abnutzungen, Schäden und Modernisierungsdefizite fließt in die Herleitung der Restnutzungsdauer ein. 
  • Erfassung wirtschaftlicher Einflussfaktoren: Einschränkungen der Nutzbarkeit, Drittverwendungsfähigkeit oder Lagefaktoren werden berücksichtigt, sofern sie die Nutzungsdauer beeinflussen. 
  • Fotodokumentation: Alle relevanten Merkmale des Gebäudes werden fotografisch festgehalten, um den Zustand nachvollziehbar zu dokumentieren. 
  • Herleitung der Restnutzungsdauer: Die tatsächliche Restnutzungsdauer wird auf Basis der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einflussfaktoren objektbezogen abgeleitet.
  • Schriftliche Ausfertigung: Sie erhalten ein strukturiertes Gutachten in elektronischer Form (PDF), das zur Vorlage beim Finanzamt geeignet ist.

Der Prozess zur Erstellung Ihres Gutachtens ist transparent und klar strukturiert. Die Bearbeitungszeit für ein RND-Gutachten beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen nach dem Ortstermin. Für ein professionelles Immobiliengutachten in Nürnberg, Bayreuth oder Marktredwitz und in der gesamten Region sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.

 

Vorliegende Unterlagen wie Ablehnungsbescheide des Finanzamts, Modernisierungsnachweise oder weitere objektrelevante Informationen sind vorab zu übermitteln und werden in die Herleitung der Restnutzungsdauer einbezogen. Details hierzu finden Sie in unserer Honorarübersicht.

 

Für Rückfragen zum Ablauf oder zur Auftragsabwicklung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.

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Bernd Fischer Immobiliengutachten

Bernd Fischer

Diplom-Betriebswirt (FH)

 

DEKRA zertifizierter Sachverständiger (D1) und DGuSV-zertifizierter Sachverständiger 

für bebaute und unbebaute Grundstücke

 

 

Standort Marktredwitz

Carl-Orff-Weg 23

95615 Marktredwitz

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90411 Nürnberg

Kontakt

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Mobil: 0155 - 650 605 61

 

E-Mail: Kontakt@Fischer-Immobiliengutachten.de

 

Internet: www.Fischer-Immobiliengutachten.de

Postanschrift

Bernd Fischer

Immobiliengutachten

Carl-Orff-Weg 23

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Zertifikat von DEKRA für Immobilienbewertung, gültig bis 11/2028.
Zertifikat für geprüften Sachverständigen der DGU-SV, gültig bis 2025.
Siegel eines zertifizierten Unternehmens mit dem DGuvS-Logo und Prüfnummer.

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