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Immobilienbewertung bei einer Schenkung

Die Schenkung einer Immobilie ist eine beliebte Möglichkeit, Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen. Sie kann steuerliche Vorteile bieten, erfordert aber eine klare und nachvollziehbare Bewertung. Nur so lassen sich Missverständnisse zwischen Schenkendem und Beschenktem vermeiden und die Schenkungssteuer korrekt berechnen.

Rechtlicher Rahmen

Nach § 194 BauGB ist der Verkehrswert der maßgebliche Wert, der den Preis widerspiegelt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Für die Schenkungssteuer gilt dieser Wert als Grundlage. 

 

Bewertungsstichtag: Maßgeblich ist der Tag der Schenkung (Datum des notariellen Vertrags bzw. der Übergabe). Belastungen wie Grundschulden oder Wohnrechte werden zum Stichtag berücksichtigt.

Typische Fragestellungen 

Wie hoch ist die Schenkungssteuer für die Immobilie?

 

Welche Freibeträge gelten für Kinder, Ehepartner oder andere Angehörige?

 

Wie lässt sich der Wert fair zwischen Schenkendem und Beschenktem darstellen?

 

Welche Auswirkungen haben Belastungen wie Hypotheken oder Wohnrechte?

 

Kann die Schenkung später rückgängig gemacht werden?

Praxistipps bei Schenkungen

Freibeträge nutzen – Kinder haben alle 10 Jahre Anspruch auf hohe Freibeträge.

 

Frühzeitig planen – Schenkungen lassen sich steuerlich besser gestalten, wenn sie rechtzeitig erfolgen.

 

Belastungen prüfen – Hypotheken oder Wohnrechte mindern den Wert und damit die Steuerlast.

 

Finanzamt nicht allein entscheiden lassen – ein unabhängiges Gutachten kann überhöhte Werte korrigieren.

 

Unterlagen vollständig vorbereiten – Grundbuch, Baupläne, Energieausweis, Mietverträge.

 

Rückforderungsrechte bedenken – Schenkungen können unter bestimmten Bedingungen rückgängig gemacht werden.

 

Kombination mit Testament prüfen – Schenkung und Erbschaft sollten aufeinander abgestimmt sein.

 

Steuerliche Fristen beachten – insbesondere bei wiederholten Schenkungen innerhalb von 10 Jahren.

 

Klare Kommunikation – Schenkender und Beschenkter sollten denselben Bewertungsstand haben.

 

Professionelles Gutachten einholen – schafft Sicherheit gegenüber Finanzamt und Gerichten.

Leistungen als Sachverständiger

Objektive Grundlage für Verhandlungen: Wir erstellen eine unabhängige Immobilienbewertung, die sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren anerkannt wird.

 

Klare und transparente Dokumentation: Für das Finanzamt erstellen wir nachvollziehbare Gutachten und berücksichtige dabei bestehende Belastungen wie Hypotheken, Nießbrauch oder Wohnrechte.

 

Vermeidung von Konflikten: Durch eine transparente Wertermittlung lassen sich emotionale Diskussionen über den Immobilienwert entschärfen.

 

Flexibilität im Gutachtenumfang: Je nach Bedarf erstelle ich ein Kurzgutachten für schnelle Orientierung oder ein Vollgutachten für gerichtliche Verfahren.

Eine kompakte Darstellung unserer Bewertungsanlässe, Abläufe und Leistungen finden Sie in unserem Flyer als PDF zum Download -  hier als PDF zum Download.

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Bernd Fischer Immobiliengutachten

Bernd Fischer

Diplom-Betriebswirt (FH)

 

DEKRA zertifizierter Sachverständiger (D1) und DGuSV-zertifizierter Sachverständiger 

für bebaute und unbebaute Grundstücke

 

 

Standort Marktredwitz

Carl-Orff-Weg 23

95615 Marktredwitz

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Mobil: 0155 - 650 605 61

 

E-Mail: Kontakt@Fischer-Immobiliengutachten.de

 

Internet: www.Fischer-Immobiliengutachten.de

Postanschrift

Bernd Fischer

Immobiliengutachten

Carl-Orff-Weg 23

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Zertifikat von DEKRA für Immobilienbewertung, gültig bis 11/2028.
Zertifikat für geprüften Sachverständigen der DGU-SV, gültig bis 2025.
Siegel eines zertifizierten Unternehmens mit dem DGuvS-Logo und Prüfnummer.

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