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Immobiliebewertung in der Immobilienfinanzierung

Verkehrswert oder Beleihungswert?

Der Verkehrswert einer Immobilie ist im § 194 Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich definiert und in der Immobilienwertermittlungsverodrnung (ImmoWertV) konkretisiert. Er beschreibt den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage zum Zeitpunkt des Wertermittlungsstichtages erzielbar ist. Damit bildet er die Grundlage für Kauf- und Verkaufsentscheidungen sowie für steuerliche und rechtliche Fragestellungen.

 

Der Beleihungswert hingegen ist in der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) geregelt. Er stellt den langfristig erzielbaren Wert einer Immobilie dar, den Kreditinstitute als Sicherheit für die Vergabe von Darlehen heranziehen. Im Unterschied zum Verkehrswert wird der Beleihungswert konservativ kalkuliert und berücksichtigt mögliche Risiken sowie die nachhaltige Werthaltigkeit der Immobilie.

 

Für die Kreditvergabe gilt: Banken finanzieren in der Regel bis maximal zum Beleihungswert. Üblich ist dabei eine Beleihungsgrenze zwischen 60 % und 80 % des Beleihungswertes. Das bedeutet:

 

Verkaufspreis der Immobilie = 100 %

Beleihungswert = ca. 80 %

Eigenkapitalanteil des Käufers = ca. 20 %

 

Ein Beispiel: Wird eine Immobilie für 500.000 € verkauft, liegt der Beleihungswert bei rund 400.000 €. Die Bank finanziert bis zu diesem Wert, während der Käufer die Differenz von 100.000 € als Eigenkapital einbringen muss.

 

Damit wird deutlich: Der Verkehrswert bildet den Marktpreis ab, während der Beleihungswert die Grundlage für die Kreditentscheidung der Bank ist. Beide Werte sind wichtig – der Verkehrswert für Käufer und Verkäufer, der Beleihungswert für Kreditinstitute und deren Risikomanagement.

Eine Hand schreibt mit einem Stift auf ein notizblatt neben einem Laptop.

Anlässe 
Verkehrswertgutachten

Immobilienkauf oder -verkauf (Preisfindung, Verhandlungsgrundlage)

 

Erbschaften und Schenkungen (Nachlassaufteilung, steuerliche Bewertung)

 

Scheidungen (Vermögensauseinandersetzung)

 

Steuerliche Bewertungen durch das Finanzamt (Grundsteuer, Erbschaftssteuer)

 

Betreuung oder gerichtliche Verfahren (z. B. Zwangsversteigerung)

Hände von Personen, die einen Vertrag oder ein Dokument am Tisch besprechen.

Anlässe 
Beleihungswertgutachten

Kreditvergabe durch Banken und Sparkassen und zur internen Risikobewertung

 

Anschlussfinanzierungen oder Umschuldungen

 

Unternehmensfinanzierungen mit Immobilien als Sicherheit

 

Finanzierung von größeren Investitionen (z. B. Modernisierung, Neubau)

 

 

Ein Mann steht vor einer Wand voller Skizzen und Notizen.

Banktypische Begriffe

Loan-to-Value (LTV): Verhältnis von Darlehenssumme zu Beleihungswert. Beispiel: 400.000 € Kredit bei 500.000 € Beleihungswert = 80 % LTV.

 

Tilgungssatz: Anteil der jährlichen Rückzahlung. Ein höherer Tilgungssatz verkürzt die Laufzeit und senkt die Restschuld schneller.

 

Zinsbindungsfrist: Zeitraum, in dem der Zinssatz festgeschrieben ist. Üblich sind 10 bis 15 Jahre.

 

Restschuld: Kreditsumme, die nach Ablauf der Zinsbindung noch offen ist.

 

Eigenkapitalquote: Anteil der Finanzierung, den der Käufer selbst einbringt. Banken erwarten meist mindestens 20 %.

Laptop mit Notizzetteln zu verschiedenen Ideen und einem Kaffeebecher daneben.

Praxistipps

Eine Immobilienfinanzierung birgt Chancen, aber auch Risiken. Eine unzureichend geplante Finanzierung kann früher oder später zur Belastung werden.

 

Eigenkapital einplanen: Mindestens 20 % sollten aus Eigenmitteln stammen, um solide Konditionen zu erhalten.

 

Instandhaltungskosten berücksichtigen: Unerwartete Reparaturen oder Modernisierungen können die Kalkulation schnell belasten.

 

Fördermittel prüfen: Staatliche Programme oder regionale Förderungen können die Finanzierung erleichtern.

 

Gutachten nutzen: Die finanzierende Bank oder Versicherung beauftragt im Rahmen einer Immobilienfinanzierung zur Beleihungswertermittlung in der Regel einen internen oder externen Gutachter.

Hände mit Taschenrechner, Dokumenten und einem kleinen Hausmodell auf einem Tisch.

Wer beauftragt ein 
Beleihungswertgutachten?

Banken und Sparkassen: zur Absicherung von Baufinanzierungen und zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben (z. B. KWG, BelWertV, MaRisk).

 

Versicherungen und Bausparkassen: wenn Immobilien als Sicherheit dienen.

 

Unternehmen: bei Finanzierungen, die auf Immobilienbesitz basieren.

 

Privatkunden: in Ausnahmefällen, wenn sie ein neutrales Gutachten für die Bankfinanzierung benötigen oder die Differenz zwischen Kaufpreis und Beleihungswert nachvollziehen wollen.

 

Ein Beleihungswertgutachten ist somit vor allem für institutionelle Auftraggeber unverzichtbar, da es die Grundlage für die Kreditwürdigkeistprüfung und damit der Kreditvergabe bildet.

Eine Person tippt auf einem Laptop, während Notizen auf einem Tisch liegen.

Unsere Leistungen

Neben Verkehrswertgutachten erstellen wir auch Beleihungswertgutachten nach BelWertV für bebaute und unbebaute Grundstücke

 

Unsere Auftraggeber sind vor allem Banken, Versicherungen und andere institutionelle Kreditgeber. Wir liefern rechtskonforme Beleihungswertermittlungen mit einer transparenten und nachvollziehbaren Herleitung sowie einer vollständigen Dokumentation. Damit erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für Kreditentscheidungen, Risikomanagement und regulatorische Anforderungen.

 

 

 

 

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Bernd Fischer Immobiliengutachten

Bernd Fischer

Diplom-Betriebswirt (FH)

 

DEKRA zertifizierter Sachverständiger (D1) und DGuSV-zertifizierter Sachverständiger 

für bebaute und unbebaute Grundstücke

 

 

Standort Marktredwitz

Carl-Orff-Weg 23

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Internet: www.Fischer-Immobiliengutachten.de

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Zertifikat von DEKRA für Immobilienbewertung, gültig bis 11/2028.
Zertifikat für geprüften Sachverständigen der DGU-SV, gültig bis 2025.
Siegel eines zertifizierten Unternehmens mit dem DGuvS-Logo und Prüfnummer.

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